Arbeitsunfälle
In meiner Praxis in der Kornstraße 12 bin ich aufgrund der räumlichen Voraussetzungen sowie der medizinischen Ausbildung, die ich durchlaufen habe, berechtigt, Arbeitsunfälle zu behandeln. Die gesetzlichen Unfallversicherer (Berufsgenossenschaften) stellen hier spezielle Voraussetzungen.
Somit bin ich berechtigt die Erstbehandlung sämtlicher Arbeitsunfälle und Schulunfälle durchzuführen, auch die ambulante Weiterbehandlung kann – unabhängig davon, ob es sich um eine allgemeine oder besondere Heilbehandlung handelt – von mir durchgeführt werden.
Auch Überweisungen zu Großgeräteuntersuchungen (zum Beispiel Computertomografie oder MRT/Kernspintomografie), sowie Überweisungen zur krankengymnastischen Übungstherapie, Ergotherapie oder anderen spezielleren Therapien und Konsiliaruntersuchungen sind durch mich möglich.
Auch Begutachtungen im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens, wie zum Beispiel Rentengutachten oder Zusammenhangsgutachten, sind, nach Beauftragung durch die Berufsgenossenschaft, durch mich durchführbar.
Bitte bringen Sie bei dem Erstkontakt unten genannte Unterlagen mit (wenn möglich):
– Erstbehandlung: Unterlagen über Arbeitgeber und zuständige BG
– Sie wurden bereits vorbehandelt? Bringen Sie bitte, wenn möglich, den Durchgangsarztbericht (DAB) der vorbehandelnden Klinik sowie, wenn möglich, Röntgenbilder auf CD mit.